Neuer Grundsteuerbescheid 2025

Hausfassade VG Simmern

Neuer Grundsteuerbescheid 2025

Wichtige Informationen für Grundstückseigentümer – Das müssen Sie wissen!

Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte. Diese Bescheide werden von der jeweiligen Gemeinde oder Stadt ausgestellt, in deren Zuständigkeitsbereich sich das Grundstück befindet. Die Berechnungsgrundlagen basieren auf den durch das Finanzamt festgestellten neuen Grundsteuerwerten, die ab dem Stichtag 01.01.2025 anstelle der bisherigen Einheitswerte gelten.

Bereits seit Oktober 2022 wurden die Feststellungen der neuen Grundsteuerwerte sowie die darauf aufbauenden Festsetzungen des Grundsteuermessbetrags den Eigentümern durch das Finanzamt zugestellt. Diese bilden die Grundlage für die nun von den Gemeinden und Städten festgesetzte Grundsteuer.

Zahlung und Kontakt bei Rückfragen:

Die im Bescheid der Verbandgemeinde Simmern-Rheinböllen ausgewiesene Grundsteuer ist ab dem 01.01.2025 direkt an die Verbandsgemeindekasse zu zahlen.

Bei Rückfragen unterscheiden sich die Zuständigkeiten wie folgt:

  1. Fragen zum Grundsteuerbescheid beantwortet die Verbandsgemeindeverwaltung. Die Kontaktdaten entnehmen Sie bitte dem Grundsteuerbescheid.
  2. Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Grundsteuermessbescheiden.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform und weitere Hilfestellungen sind auf der Website des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz unter

www.lfst.rlp.de/service/grund-und-boden/grundsteuerreform verfügbar.

Hinweis bei laufenden Einspruchsverfahren:

Sollten Sie Einspruch gegen die Feststellung des Grundsteuerwerts oder den Grundsteuermessbetrag bei Ihrem zuständigen Finanzamt eingelegt haben, wird dieses Verfahren durch den Erhalt des Grundsteuerbescheids nicht abgeschlossen. Die Grundsteuer ist dennoch fristgerecht an die Verbandsgemeinde zu zahlen.

Mehr Infos unter:

www.lfst.rlp.de

Zurück zur Übersicht