Gleichstellung
Aktuelles/Veranstaltungen
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Veranstaltungen des Arbeitskreises der Gleichstellungsbeauftragten im Rhein-Hunsrück-Kreis
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Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten
Die Verwirklichung der Verfassungsaufgabe der Gleichberechtigung von Frau und Mann ist auch eine Aufgabe der Städte und Gemeinden. Die kommunale Gleichstellungsbeauftragte ist Ansprechpartnerin für die Bürgerinnen der Gemeinde. Sie ist zuständig für die Umsetzung der Gleichstellung vor Ort. Bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben, wirkt die Gleichstellungsbeauftragte mit.
Im Vordergrund stehen:
- Frauenförderung im Erwerbsleben
- Wiedereinstieg in den Beruf
- die Vereinbarkeit von Familie und Beruf
- Maßnahmen für Migrantinnen
Rechtsgrundlage
§ 2 Abs. 6 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (www)
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten nach dem Landesgleichstellungsgesetz (LGG)
Als Ansprechpartnerin für die Mitarbeiterinnen in der Verwaltung wirkt die Gleichstellungsbeauftragte auf die Umsetzung des LGG sowie auf andere Maßnahmen zur Gleichstellung von Mann und Frau hin, in dem sie die Dienststelle berät und Anregungen gibt. Sie wirkt bei allen sozialen, organisatorischen und personellen Maßnahmen mit.