Schiedsamt

„Schlichten statt richten“ -  ist das Motto des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V..  Unter diesem Motto arbeiten wir als Schiedsmänner der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen. Unser Ziel ist es mit den Beteiligten aus vermeintlich festgefahrenen Konfliktsituationen herausfinden und in Gemeinsamkeit nach einvernehmlichen Lösungen suchen.

Dabei ist es selbstverständlich, dass wir bei der Konfliktbeseitigung allparteilich tätig werden. Das ist Grundlage und Voraussetzung für die Kompetenzwahrnehmung und Akzeptanz von Seiten der Klienten.
Die Allparteilichkeit schafft außerdem eine Atmosphäre, in der Meinungen frei geäußert werden können und die Neutralität gegenüber den Konfliktparteien gewahrt bleibt. Die Neutralität gilt nicht nur gegenüber den Parteien, sondern auch gegenüber den Problemen und Ideen.

Die außergerichtliche Streitschlichtung, oft sind es nachbarschaftliche Streitigkeiten und andere strafrechtlich relevante Zuständigkeiten, sind uns besonders wichtig. 

In gemeinsamen direkten Gesprächen mit den zerstrittenen Parteien nach tragfähigen, kompromissorientierten Lösungen zu suchen, ist Aufgabe des Schiedsamtes.

Sokrates formulierte einmal wie folgt:

 Wo es kein Gespräch mehr gibt, beginnt die Gewalt!

Ein offenes, einvernehmliches und einen Konflikt abwendendes Gespräch mit dem Ziel der Versöhnung ist durch nichts zu ersetzen!

Gewalt, Konflikte und Eskalation von Streitigkeiten gilt es möglichst rasch zu vermeiden bevor sich Gerichte kostenintensiv und oftmals langwierig mit den Streitfällen befassen.

Mit geringem finanziellem Aufwand und in kurzer Zeit gelingt es in vielen Fällen, die Beziehung zwischen den Parteien wieder auf eine neue Grundlage zu stellen um damit nachhaltig Rechtsfrieden zu schaffen.
Schiedsmänner und Schiedsfrauen unterliegen selbstverständlich der Verschwiegenheit und werden hierzu durch die Gerichte verpflichtet!

Als Schiedsmänner obliegen uns die nachstehend genannten Zuständigkeiten im Bereich des Strafrechts:

Beleidigung
Körperverletzung
Sachbeschädigung
Hausfriedensbruch
Bedrohung
Verletzung des Briefgeheimnisses sowie
Rauschtaten (§ 323 a StGB) bezüglich der vorgenannten Delikte.

Bei diesen Bereichen müssen Sie zunächst einen Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt unternehmen.
Weiterhin sind Schiedspersonen auch für vermögensrechtliche Streitigkeiten des Zivilrechts und die stetig wachsenden Nachbarschaftsstreitigkeiten 

Gerne sind wir für Sie da !

Nachstehend unsere Kontaktdaten: 

Für den Schiedsamtsbezirk 1: Altweidelbach, Belgweiler, Bergenhausen, Biebern, Bubach, Budenbach, Fronhofen, Holzbach, Horn, Keidelheim, Klosterkumbd, Külz, Kümbdchen, Laubach, Mengerschied, Mutterschied, Nannhausen, Neuerkirch, Niederkumbd, Ohlweiler, Oppertshausen, Pleizenhausen, Ravengiersburg, Rayerschied, Reich, Riegenroth, Sargenroth, Schönborn, Simmern, Tiefenbach, Wahlbach, Wüschheim

Hans Eckhard Gallo  
Fustenburgstraße 8
55469 Simmern/Hunsrück
Telefon: +49 6761 2462 
Handy: +49 171 774 90 51
E-Mail schreiben

Für den Schiedsamtsbezirk 2: Argenthal, Benzweiler, Dichtelbach, Ellern, Erbach, Kisselbach, Liebshausen, Mörschbach, Rheinböllen, Riesweiler, Schnorbach, Steinbach

Wilhelm Gutenberger
Im Haferacker 12
55497 Ellern (Hunsrück)
Telefon: +49 6764 2600 
E-Mail schreiben

Weitere Informationen

Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (www)
BDS - Landesvereinigung Rheinland-Pfalz (www)
Landesschlichtungsgesetz (www)

Ansprechpartner

Name, VornameTelefonZimmer
Acht, Ramona +49 6761 837-171Rathaus SIM, 400