Personalausweise
- gültiges Identitätsdokument (der alte Personalausweis wenn vorhanden, ansonsten der Reisepass, Kinderausweis, Kinderreisepass)
- aktuelles biometrisches Lichtbild.
Bei Personen unter 16 Jahren ist der Antrag durch einen Erziehungsberechtigten zu stellen und im Regelfall die Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten erforderlich.
Das ist bei einem Ausweiswechsel zu beachten
Wenn Ihr bisheriger Personalausweis mit Online-Ausweis nicht mehr gültig ist, er gestohlen wurde oder sie ihn verloren haben, beantragen Sie einen neuen Personalausweis. Dann kommt es zu einem Ausweiswechsel.
Nach einem Ausweiswechsel kann es vorkommen, dass ein von Ihnen mit Pseudonym genutzter Online-Dienst Sie nicht mehr "wiedererkennt".
Zur Vermeidung dieses Problems informieren Sie den Anbieter des Online-Dienstes, den Sie mit Pseudonym nutzen, am besten vorher über den anstehenden Ausweiswechsel. Dann kann der Anbieter des Online-Dienstes Ihnen mitteilen, wie Sie das Pseudonym erneuern können.
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-150
- Telefax
- +49 6761 837-100
- buergerbuero@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Bürgerbüro, Team | +49 6761 837-150 | Rathaus SIM, 131 | Bürgerbüro |
Öffnungszeiten
Rathaus Simmern | Rathaus Rheinböllen | |
Montag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
1. Samstag/Monat | 08:00 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.