Ordnungswidrigkeiten
Die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten liegt gemäß § 47 OWiG im pflichtgemäßen Ermessen der Verfolgungsbehörde. Hierfür ist in der Regel keine Antragstellung, sondern eine Anzeige über den Verstoß bzw. die Ordnungswidrigkeit erforderlich.
Mit nachfolgendem Vordruck können Sie eine Ordnungswidrigkeitenanzeige erstatten:
Vordruck Ordnungswidrigkeitenanzeige
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerdienste
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefax
- +49 6761 837-220
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Milz, Erik | +49 6761 837-166 | Rathaus SIM, 135 | Bürgerdienste |
Öffnungszeiten
Montag-Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Vor dem Besuch unserer Rathäuser bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren.