Meldebestätigung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der WohnungsangabenWelche Gebühren fallen an?
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Rechtsgrundlage
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-150
- Telefax
- +49 6761 837-100
- buergerbuero@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Bürgerbüro, Team | +49 6761 837-150 | Rathaus SIM, 131 | Bürgerbüro |
Öffnungszeiten
|
Rathaus Simmern |
Rathaus Rheinböllen |
Montag |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
1. Samstag/Monat | 08:00 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.