Kirchenaustritte
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Eine Erklärung über den Austritt aus einer Religions- oder Weltanschauungsgemeinschaft muss persönlich beim zuständigen Standesamt des Hauptwohnsitzes abgegeben werden, wo diese nach Aufnahme einer entsprechenden Niederschrift öffentlich beglaubigt wird.
Über die Erklärung wird eine entsprechende Austrittsbescheinigung ausgestellt.
Für die Entgegennahme und Bearbeitung der Austrittserklärung, einschließlich der Erteilung der o. g. Austrittsbescheinigung, wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 Euro erhoben.
Zur Identitätsfeststellung der/des Erklärenden ist der Personalausweis oder der Reisepass vorzulegen.
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Mitarbeiterinnen des Standesamts.
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Standesamt
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-199
- Telefax
- +49 6761 837-220
- standesamt@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
de Fries, Tanja | +49 6761 837-129 | Rathaus SIM, 104 | Standesamt |
Faust, Andrea | +49 6761 837-215 | Rathaus SIM, 105 | Standesamt |
Kuhn, Kerstin | +49 6761 837-223 | Rathaus SIM, 104 | Standesamt |
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.
Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten finden Sie ggf. unter Aktuelles/Neuigkeiten (Startseite) dieser Internetseite:
https://www.sim-rhb.de/news.