Hunde (gefährlich)
Wer einen gefährlichen Hund halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Als gefährliche Hunde gelten in Rheinland-Pfalz
- Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
- Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie Wild oder Vieh hetzen oder reißen,
- Hunde, die in aggressiver oder Gefahr drohender Weise Menschen angesprungen haben und
- Hunde, eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt haben.
Hunde der Rassen American Staffordshire Terrier und Staffordshire Bullterrier, Hunde des Typs Pit Bull Terrier sowie Hunde, die von einer dieser Rassen oder diesem Typ abstammen, sind ebenfalls gefährliche Hunde nach LHundG.
Nutzen Sie nachfolgenden Vordruck zur Beantragung der Haltung eines gefährlichen Hundes:
Antrag Haltung gefährlicher Hund nach LHundG
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerdienste
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefax
- +49 6761 837-220
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Zerfaß, Ann-Kathrin | +49 6761 837-152 | Rathaus SIM, 103 | Bürgerdienste |
Öffnungszeiten
Montag-Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Vor dem Besuch unserer Rathäuser bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren.