Heiratsurkunde anfordern
Bitte nehmen Sie sich etwas Zeit, um die folgenden Hinweise zu lesen, damit Ihre Urkundenanforderung möglichst schnell bearbeitet werden kann.
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Geburts-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- sowie Sterbeurkunden, beglaubigte Abschriften / Ausdrucke der entsprechenden Register und mehrsprachige (internationale) Personenstandsurkunden können Sie bei uns problemlos per Email bestellen.
Urkunden erhalten Sie, sofern Sie zum folgenden Personenkreis gehören:
Personen, auf die sich die standesamtliche Beurkundung bezieht, ihre Ehegatten oder Lebenspartner (bei bestehender Ehe oder Lebenspartnerschaft), ihre Vorfahren und ihre Abkömmlinge ohne weitere Voraussetzung. Andere Personen müssen ein rechtliches Interesse glaubhaft machen. Antragsbefugt sind über 16 Jahre alte Personen.
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Urkundenanfragen können von uns nur bearbeitet werden, wenn die betreffende Person im Zuständigkeitsbereich der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen geboren wurde, geheiratet hat oder verstorben ist und zu dem vorgenannten Personenkreis gehört. Bei anderen Ereignisorten wenden Sie sich bitte an das jeweils zuständige Standesamt.
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Gemäß § 5 des Personenstandsgesetz (PStG) werden Personenstandsregister nur noch für einen bestimmten Zeitraum beim Standesamt geführt:
Geburtenregister = 110 Jahre
Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister = 80 Jahre
Sterberegister = 30 Jahre
Nach Ablauf dieser o. g. Fristen sind die Register den zuständigen öffentlichen Archiven anzubieten, unsere Altregister wurden/werden dem Landeshauptarchiv Koblenz übergeben.
Anfragen zu Ahnenforschungen bzw. zeitlich weiter zurückliegenden Urkunden richten Sie daher bitte direkt an das Landeshauptarchiv. Dort können beglaubigte Abschriften aus den Altregistern ausgestellt werden.
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Sollten Sie für Ihre Urkunde eine Überbeglaubigung (Apostille oder Legalisation) benötigen, so wenden Sie sich nach dem Erhalt der Urkunde bitte an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Kaiserslautern. Nähere Informationen und den Antrag finden Sie hier (-> https://add.rlp.de/de/themen/staat-und-gesellschaft/anerkennungen-beglaubigungenapostillen/)
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Welche Urkunden und in welcher Anzahl Sie bestellen möchten schreiben Sie uns bitte in einer Email an standesamt@sim-rhb.de. Benennen Sie bitte den Verwendungszweck der angeforderten Urkunde und geben auch eine telefonische Erreichbarkeit an, sodass wir im Falle von Rückfragen diese schnell mit Ihnen klären können.
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Zur weiteren Bearbeitung benötigen wir außerdem einen Identitätsnachweis von Ihnen. Bitte lassen Sie uns eine Kopie von Vorder- und Rückseite Ihres Ausweis-/Passdokuments zukommen.
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Über den Eingang Ihrer Bestellung erhalten Sie keine gesonderte Nachricht per E-Mail. Wir bitten daher von Anfragen per Telefon, Fax oder E-Mail, ob die Anforderung tatsächlich eingegangen ist, abzusehen, da dies die eigentliche Bearbeitung aller Bestellungen verzögert. Bei Rückfragen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen.
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Informationen zu Gebühren
Für die Ausstellung von Personenstandsurkunden aller Art werden in Rheinland-Pfalz Gebühren in Höhe von 13,00 Euro erhoben. Jede weitere Urkunde, die gleichzeitig beantragt und vom Standesamt in einem Verfahren hergestellt wird, kostet 6,50 Euro.
Beispiel:
2x Geburtsurkunde (deutsch) = 19,50 Euro
1x Geburtsurkunde (deutsch) + 1x begl. Ausdruck aus dem Geburtenregister = 26,00 Euro
- Die Gebühren können derzeit nur per Vorkasse beglichen werden. Sie erhalten dazu nach Ihrer Urkundenanforderung, spätestens nach zwei Arbeitstagen, eine E-Mail mit unserer Bankverbindung (IBAN und BIC). Wir bitten Sie daher Ihren Mail-Posteingang zu überprüfen, ggf. auch den SPAM-Ordner!
>>> WICHTIG <<<
Bitte geben Sie bei der Überweisung unbedingt den von uns angegebenen Verwendungszweck an.
- Wie lange ist die Bearbeitungszeit?
Wir bemühen uns Ihre Urkundenanforderung schnellstmöglich zu beantworten. Sobald die Gebühr bei der Verbandsgemeindekasse Simmern-Rheinböllen verbucht wurde und uns ein Identitätsnachweis (Kopie Ausweis- oder Passdokument) vorliegen, werden wir Ihnen die angeforderte/n Urkunde/n innerhalb von 10 Tagen zusenden.
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Standesamt
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-199
- Telefax
- +49 6761 837-220
- standesamt@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
de Fries, Tanja | +49 6761 837-129 | Rathaus SIM, 104 | Standesamt |
Faust, Andrea | +49 6761 837-215 | Rathaus SIM, 105 | Standesamt |
Kuhn, Kerstin | +49 6761 837-223 | Rathaus SIM, 104 | Standesamt |
Öffnungszeiten
Montag - Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.
Etwaige Änderungen der Öffnungszeiten finden Sie ggf. unter Aktuelles/Neuigkeiten (Startseite) dieser Internetseite:
https://www.sim-rhb.de/news.