Fischereischeine
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt das Bürgerbüro auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen.
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Welche Gebühren fallen an?
1. Fischereischein für 5 Jahre Gebühr: 55,00 Euro
2. Fischereischein für 1 Jahr Gebühr: 15,40 Euro
3. Jugendfischereischein Gebühr: 6,60 Euro
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-150
- Telefax
- +49 6761 837-100
- buergerbuero@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Bürgerbüro, Team | +49 6761 837-150 | Rathaus SIM, 131 | Bürgerbüro |
Öffnungszeiten
|
Rathaus Simmern |
Rathaus Rheinböllen |
Montag |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
1. Samstag/Monat | 08:00 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.