Fahrzeugscheinänderungen
Bei folgenden Änderungen von Fahrzeug- oder Halterdaten ist eine Änderung der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) erforderlich:
- Änderungen von Angaben zum Halter (Namensänderung, Adressänderung)
- Technische Veränderungen am Fahrzeuge (z.B. Änderungen der Fahrzeugklasse, der Emissionsklasse, der Kraftstoffart, der Energiequelle, der Leistung, der Abmessungen, des Gewichts)
An wen muss ich mich wenden?
Die Änderungen sind bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde (Kreisverwaltung Rhein-Hunsrück Kreis) anzugeben. Bei einem Umzug innerhalb des Zulassungsbezirks des Kreises Rhein-Hunsrück besteht bei der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen die Möglichkeit neben der Änderung des Wohnsitzes auch die Zulassungsbescheinigung Teil I ändern zu lassen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bei Änderungen der Anschrift:
- gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Original der letzten Meldebescheinigung des Wohnortes; ausländische Staatsangehörige benötigen ein gültiges Ausweisdokument mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. der Fahrzeugschein
- eine Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter den Antrag stellt (der Ausweis des Bevollmächtigten und eine Ausweiskopie des Fahrzeughalters sind erforderlich
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren werden nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Die Gebühr zur Änderung des Fahrzeugscheines bei Umzug innerhalb des Kreises kostet derzeit 10,80 €.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde des Rhein-Hunsrück-Kreises.
Bearbeitungsdauer
Sofort
Rechtsgrundlage
- Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anträge / Formulare
Beantragung erfolgt persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-150
- Telefax
- +49 6761 837-100
- buergerbuero@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Bürgerbüro, Team | +49 6761 837-150 | Rathaus SIM, 131 | Bürgerbüro |
Öffnungszeiten
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Rathaus Simmern |
Rathaus Rheinböllen |
Montag |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
1. Samstag/Monat | 08:00 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.