Anzeige eines Vorfalls mit Hunden
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Vorfälle (z.B. Beißvorfälle) im Zusammenhang mit Hunden können angezeigt werden. Die örtliche Ordnungsbehörde prüft sodann eingehender Ermittlung des Sachverhalts, ob im Rahmen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung weitere Maßnahmen (z.B. generelle Anleinpflicht oder Anordnung eines Maulkorbes) geboten sind und ob der Hund als gefährlich im Sinne des LHundG einzustufen ist.
Nutzen Sie nachfolgende Vordrucke zur Anzeige bzw. zur Stellungnahme zu einem Vorfall:
Stellungnahme zu einem Vorfall mit Hunden
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerdienste
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefax
- +49 6761 837-220
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Zerfaß, Ann-Kathrin | +49 6761 837-152 | Rathaus SIM, 103 | Bürgerdienste |
Öffnungszeiten
Montag-Freitag | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag | 14:00 - 16:00 Uhr |
Donnerstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Vor dem Besuch unserer Rathäuser bitten wir Sie, einen Termin mit uns zu vereinbaren.