An-, Ab- und Ummeldungen (Wohnsitz)
Detaillierte Informationen zu allen Dienstleistungen finden Sie auch hier.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
- eine Wohnungsgeberbescheinigung Ihres Vermieters bei An- und/oder Ummeldungen in eine neue Mietwohnung
- bei Um- und Anmeldungen innerhalb des Rhein-Hunsrück-Kreises können die Fahrzeugscheine auf die neue Anschrift angepasst werden. Bitte bringen Sie diese zur Um- und/oder Anmeldung mit.
Welche Gebühren fallen an?
Die amtliche Meldebestätigung ist gebührenfrei.
Die Änderung des Fahrzeugscheines kostest jeweils 10,80 €.
Rechtsgrundlage
§ 24 Absatz 1 Bundesmeldegesetz (BMG)
Ab sofort können Sie Ihren Wohnsitz auch online anmelden unter nachfolgendem Link:
Downloads
Titel | Download |
---|---|
Wohnungsgeberbestätigung | Download (PDF | 0,03 MB) |
Kontakt
- Amt
- Verbandsgemeindeverwaltung
- Abteilung
- Bürgerbüro
- Straße
- Brühlstraße 2
- PLZ / Ort
- 55469 Simmern/Hunsrück
- Telefon
- +49 6761 837-150
- Telefax
- +49 6761 837-100
- buergerbuero@sim-rhb.de
Ansprechpartner
Name, Vorname | Telefon | Zimmer | Abteilung |
Bürgerbüro, Team | +49 6761 837-150 | Rathaus SIM, 131 | Bürgerbüro |
Öffnungszeiten
|
Rathaus Simmern |
Rathaus Rheinböllen |
Montag |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Dienstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
08:30 - 12:00 Uhr |
Mittwoch |
08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
Donnerstag |
08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr | 08:30 - 12:00 Uhr |
1. Samstag/Monat | 08:00 - 12:00 Uhr |
Terminvereinbarung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist vor dem Besuch unserer Verwaltung eine Terminvereinbarung erforderlich.