Wahl zum Beirat für Migration und Integration
Ausfall der Wahl zum Beirat für Migration und Integration am 10.11.2024
Zur Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen sind nicht mehr Personen zugelassen, als Mitglieder des Beirates zu wählen sind. Bis zum 23.09.2024 18:00 Uhr ist nur ein Wahlvorschlag eines Einzelbewerbers eingegangen.
Somit darf die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen gemäß § 56 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung nicht stattfinden.
§ 56 Abs. 3 Satz 1 Gemeindeordnung:
Werden keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen oder übersteigt die Zahl der zugelassenen Bewerber nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirats für Migration und Integration, findet keine Wahl statt und die Verpflichtung zur Einrichtung eines Beirats für Migration und Integration nach Absatz 1 Satz 1 entfällt für die Dauer von fünf Jahren.
Veröffentlichungen
Downloads
Titel | Download |
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Bekanntmachung Wahltag und Einreichung Wahlvorschläge 2024 | Download (PDF | 0,08 MB) |
Bekanntmachung von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen | Download (PDF | 0,01 MB) |
Bekanntmachung Wahlvorschläge und über das Nichtstattfinden der Wahl | Download (PDF | 0,05 MB) |
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